Immobilien Bewertung

Unabhängige Wertermittlung Ihrer Immobilie:

als Grundlage für den Privatverkauf einer Immobilie

zur Sicherheit beim Kauf einer Immobilie

weil Sie Immobilien geerbt haben und den Wert nicht kennen

zur Vorlage beim Finanzamt

weil eine Vermögenstrennung vorgenommen wird

als Überblick über den Zeitwert Ihres Immobilieneigentums

Wir bewerten Immobilien objektiv, nachvollziehbar, zuverlässig und korrekt

- Sie suchen einen erfahrenen und objektiven Sachverständigen für die Immobilienbewertung in den Regionen Ansbach, Bad Windsheim, Burgbernheim, Rothenburg o.d.T. oder Uffenheim. -

Als vom Verband freier Bau- und Bodensachverständiger e.V. geprüfter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, erstellen wir Marktwertermittlungen für Immobilien nach § 194 BauGB.

Des Weiteren beraten wir Sie gerne beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Wir erstellen für Sie Wertschätzungen für Ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus, Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Grundstück.

Die Vorgehensweise:

Vor Ort verschaffen wir uns einen Eindruck über die zu bewertende Immobilie

Wir betrachten Bausubstanz, Ausstattungsqualität, Schnitt und Lage

Bei Bedarf wird in kritischen Bereichen der Immobilie die Mauerwerksfeuchtigkeit gemessen

Bisher durchgeführte Modernisierungen/Sanierungen werden berücksichtigt

evtl. notwendige Modernisierungen/Sanierungen kalkuliert und in Ansatz gebracht

Die zur Verfügung gestellten Unterlagen prüfen wir ebenfalls

Die Berechnung des Immobilienwertes erfolgt anschließend nach den Vorgaben der aktuellen Immobilienwertermittlungsverordnung und den einschlägigen Gesetzen

So erhalten Sie ein fundiertes, korrektes und nachvollziehbares Gutachten

Benötigte Unterlagen:

aktueller Grundbuchauszug

Lageplan

Flächenberechnungen

Grundrisse

Baubeschreibung

bei Vermietung, der/die Mietvertrag/verträge

Bei Eigentumwohnungen benötigen wir zusätzlich

die letzten Jahresabrechnungen/Wirtschaftspläne

die Teilungserklärung

nach Möglichkeit, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen

Wir sind Ihnen selbstverständlich
bei der Besorgung der Unterlagen behilflich.

Externe Inhalte

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